KI-VO: Verlängerte Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme

Maxim Letski
Maxim Letski
26.05.2026

Key Takeaways

  • Die Frist für die Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme wurde für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme vom 2. August 2026 bis zum 2. Dezember 2027 verlängert und für eingebettete Hochrisiko-KI-Systeme vom 2. August 2027 bis zum 2. August 2028.
  • Die Fristverlängerung lässt inhaltliche Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme unberührt.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Rahmen des „Digital Omnibus on AI“ auf eine Verlängerung der Anwendungsfristen der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verständigt. Die Frist für die Anwendung der Vorschriften für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-VO wurde vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Für eingebettete Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I der KI-VO wurde die Frist vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028 verschoben. Die gestaffelte Anwendung der Vorschriften soll sicherstellen, dass bis zur Geltung der Vorschriften geeignete technische Standards sowie belastbare Governance- und Compliance-Strukturen vorhanden sind. Aus praktischer Perspektive schafft die Fristverlängerung erst den notwendigen zeitlichen Rahmen für eine realistische und belastbare Umsetzung der Anforderungen. Unternehmen sollten also jetzt beginnen, die erforderlichen Governance- und Compliance-Strukturen aufzubauen.

Zu beachten ist außerdem, dass die Fristverlängerung nichts an den inhaltlichen Anforderungen der KI-VO ändert. Hochrisiko-KI-Systeme bleiben ein besonders sensibler Regulierungsbereich mit hohen Compliance-Anforderungen.

Die Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und Rat förmlich verabschiedet werden.